Hausordnung
Schulordnung
Verhaltensvereinbarungen der MS St. Anna am Aigen
An unserer Schule begegnen wir einander stets mit Respekt. Unser Umgang miteinander ist
geprägt von gegenseitiger Achtung.
www.hs.st-anna.at
Wie ich mich richtig verhalte:- Zu meinen Mitschülern und Lehrern bin ich höflich.
- Durch meine Mitarbeit und mein Bemühen versuche ich stets die Unterrichtsarbeit zu fördern.
- Durch meine Hilfsbereitschaft und mein rücksichtvolles Verhalten fördere ich das Gemeinschaftsleben.
- Meine Hefte, Bücher, Schreib- und Zeichengeräte halte ich in gutem Zustand und ich bringe sie nach Bedarf zu den Unterrichtsstunden mit.
- Mein Mitteilungsheft habe ich immer mit. Alle Mitteilungen und Termine lasse ich unverzüglich unterschreiben.
- Ich bin zu gleichen Teilen mit meinen Mitschülern für die Ordnung in der Schule mitverantwortlich. (Garderobe, Unterrichtsräume, Toiletten, Schulhof, Fächer, Tafel, Müll trennen, Licht ausschalten, Türen schließen …)
- Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule und die mir zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel halte ich sauber und behandle ich schonend.
- Ich habe Respekt vor dem Eigentum anderer. Geborgtes gebe ich unverzüglich zurück Durch meine Schuld Zerstörtes oder Beschädigtes ersetze ich unaufgefordert.
- Ich komme angemessen gekleidet zum Unterricht und trage im Schulhaus keine Kopfbedeckungen.
- Ich betrete und verlasse die Schule durch den Haupteingang und bewege mich im Schulgebäude auf den vorgeschriebenen Wegen. (Einbahnsystem/Schmutzweg)
- Ich halte mich nur in den beaufsichtigten Zeiten im Schulgebäude auf.
Was ich nicht darf:
- Ich wende niemals körperliche Gewalt an. Ich verhalte mich so, dass ich auch unabsichtlich niemanden verletze.
- Ich verzichte auch auf alle Formen seelischer Gewalt. (Beschimpfungen, Beleidigungen, Provokationen, Drohungen, Belästigungen, Nötigungen, Erpressungen sowie bandenmäßiges Auftreten)
- Feuerzeuge, Laserstifte, Taschenmesser und alle Gegenstände, welche die Sicherheit von Menschen gefährden oder den Unterricht bzw. den Schulbetrieb stören, nehme ich nicht in die Schule mit. Sie werden mir dort abgenommen.
- Im Schulhaus und im Schulgelände dürfen Handys und andere Geräte aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik nicht benützt werden. Sie werden mir dort abgenommen. Auch das Fotografieren und Filmen mit Digitalkameras im Schulhaus und bei Schulveranstaltungen ist mir ohne Genehmigung des Lehrers untersagt.
- Am Computer darf ich im Internet nur die Seiten besuchen, die für den Unterricht erforderlich sind. Gewalt– und Sexseiten sind tabu.
- Aus hygienischen Gründen und aus Gründen der Höflichkeit unterlasse ich das Kaugummikauen im Schulbereich.
- Ich weiß, dass das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderer Suchtmittel verboten sind. Das gilt auch für aufputschende Getränke.
- Sämtliche Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gelten auch für mich.
Was in den Pausen wichtig ist:
- Die große Pause darf ich wahlweise in den Gängen des eigenen Stockwerks oder in der Klasse verbringen. Jedoch ist das Sitzen auf Heizkörpern, Fensterbänken, Lehrertischen und Drehsesseln untersagt.
- Wenn Hofpause ist, suche ich unverzüglich den Schulhof auf.
- Ich bleibe in den kleinen Pausen im Klassenraum.
- In allen Pausen unterlasse ich unnötiges Lärmen, Laufen, Raufen sowie das Werfen von Gegenständen.
- Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn und in den kleinen Pausen wechsle ich in die Gruppenräume und bereite mich auf die kommende Stunde vor.
- Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
- In der großen Pause sind die Klassenräume durch das Kippen der Fenster zu lüften.
- Beim Lüften in der Heizperiode werden alle Fenster gleichzeitig gekippt.
- Ist fünf Minuten nach dem Läuten kein Lehrer in der Klasse, so ist dies in der Direktion zu melden.
- Ich darf mich jederzeit mit Problemen an einen Lehrer / eine Lehrerin wenden. Hinweis: Es gibt auch eine Kummerbox vor der Direktion.
Und wenn ich mich nicht daran halte?
Je nach Schwere der Verstöße gegen diese Schulordnung muss ich mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Verständigung der Eltern
- Vorladung der Eltern
- Vorlage schriftlicher Arbeiten
- Erledigung sozialer Dienste
- Nachholen versäumter Pflichten
- Wiedergutmachung
- Ausschluss vom vorzeitigen Einlass ins Schulhaus
- Einschalten von Behörden (Polizei, Schulbehörde, Jugendwohlfahrt, Schulpsychologischer Dienst),
- Ausschluss vom Unterricht,
- Ausschluss von Schulveranstaltungen
- Schulverweis.